Akku-Sicherheit bei Kleingeräten im Büro: Powerbanks, Headsets und Laptops sicher laden und lagern

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In fast jedem Büro hängen heute mehr Lithium-Akkus am Strom als Schreibtischlampen: Laptops, Smartphones, Bluetooth-Headsets, kabellose Mäuse und Tastaturen, Presenter und nicht zuletzt Powerbanks, die von Termin zu Termin wandern. Im Alltag funktioniert das meist unauffällig. Wenn ein Akku aber beschädigt, falsch geladen oder unsachgemäß gelagert wird, kann aus einem Kleingerät schnell eine Brandquelle werden. Das Umweltbundesamt (UBA) weist darauf hin, dass falsch entsorgte lithiumhaltige Altbatterien und Altakkus immer wieder schwere Brände verursachen.

Für Unternehmen ist das Thema deshalb mehr als eine Frage des persönlichen Umgangs. Die Gefährdungen durch Lithium-Ionen-Akkus gehören in die Gefährdungsbeurteilung, und Beschäftigte sollten wissen, worauf es beim Laden, Lagern und Entsorgen ankommt. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Punkte für den Büroalltag zusammen.

Warum Lithium-Akkus besondere Aufmerksamkeit brauchen

Lithium-Ionen-Zellen speichern auf kleinem Raum viel Energie. Solange Zelle, Schutzelektronik und Ladegerät zusammenpassen, ist das unproblematisch. Kritisch wird es vor allem in drei Situationen: nach mechanischer Beschädigung (etwa durch einen Sturz), bei zu hohen oder zu niedrigen Temperaturen und beim unsachgemäßen Laden. Im ungünstigsten Fall erhitzt sich eine Zelle so stark, dass sie Gase freisetzt und in Brand gerät. Brennende Akkus können zudem giftige Gase abgeben, worauf auch das UBA hinweist.

Die gute Nachricht: Die meisten Risiken lassen sich mit einfachen organisatorischen Regeln deutlich senken.

Beschaffung: Sicherheit beginnt beim Einkauf

Viele Probleme entstehen nicht erst am Schreibtisch, sondern schon beim Einkauf. Ladegeräte, Netzteile und Powerbanks werden gern als günstiges Verbrauchsmaterial bestellt. Dabei lohnt sich ein genauerer Blick:

  • Originalzubehör oder vom Hersteller freigegebene Ladegeräte verwenden. Sowohl das UBA als auch die Berliner Feuerwehr empfehlen, nur passende oder vom Hersteller zugelassene Ladegeräte zu nutzen und die Gebrauchshinweise zu beachten.
  • Bezugsquelle prüfen: Ware von bekannten Herstellern und Händlern mit nachvollziehbarer Herstellerangabe und deutscher Bedienungsanleitung ist leichter zu bewerten als namenlose Billigware.
  • Standardisieren: Wenn möglich, wenige Gerätetypen und einheitliche USB-C-Netzteile beschaffen. Das verringert das Risiko, dass ein unpassendes Netzteil im Umlauf ist.
  • Private Geräte regeln: Ob private Ladegeräte und Powerbanks am Arbeitsplatz geladen werden dürfen, sollte klar geregelt sein. Ein Arbeitgeber kann private Geräte weder prüfen noch dauerhaft beaufsichtigen.

Hinzu kommt die regelmäßige Prüfung: Netzteile und Ladegeräte gelten als ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel und werden im Rahmen der betrieblichen Prüfungen (DGUV Vorschrift 3) mit erfasst. Die Prüffristen legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest; in Büroumgebungen sind Intervalle von bis zu zwei Jahren verbreitet.

Laden: Ort, Aufsicht und Unterlage

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt in ihrer Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“, Akkus nicht in der Nähe brennbarer Materialien, auf nicht brennbarem Untergrund und unter Beobachtung zu laden. Für den Büroalltag lässt sich das gut übersetzen:

  • Feste Ladeplätze statt Ladekabel überall: Eine Ablage aus Metall, Stein oder Keramik, etwa eine Steinfensterbank ohne direkte Sonne, ist besser geeignet als Polstersessel, Kartonstapel oder Papierablagen. Weiche Unterlagen stauen Wärme.
  • Nicht in Flucht- und Rettungswegen laden: Die Berliner Feuerwehr rät ausdrücklich davon ab, Akkus in Fluren zu laden. Im Büro gilt das ebenso für Treppenhäuser und Notausgänge.
  • Rauchmelder in der Nähe: Das UBA empfiehlt, möglichst dort zu laden, wo ein Rauchmelder hängt.
  • Nicht unbeaufsichtigt über Nacht oder am Wochenende: Powerbanks und Headsets sollten nicht nach Feierabend in der Schublade am Kabel hängen bleiben. Zeitschaltuhren an Ladestationen können helfen.
  • Stecker ziehen und Dauerladen vermeiden: Nach dem Laden das Netzteil trennen. Laptops sollten laut UBA nicht ständig am Strom hängen; viele Geräte bieten inzwischen eine Ladebegrenzung (etwa auf 80 oder 90 Prozent), die sich teils zentral über die Geräteverwaltung aktivieren lässt.
  • Nicht kalt laden: Ein Akku, der im Winter aus dem kalten Auto kommt, sollte erst Zimmertemperatur erreichen.

Lagern: kühl, trocken, halb geladen

Ersatzakkus, ausgemusterte Powerbanks oder Leihgeräte für Besucher landen in vielen Unternehmen in einer Schublade, oft zusammen mit Büroklammern, Münzen oder losen Kabeln. Genau das ist ungünstig, weil offene Kontakte durch Metallteile kurzgeschlossen werden können.

Bewährt haben sich folgende Regeln:

  • Temperatur: Das UBA nennt 10 bis 25 Grad als geeigneten Bereich. Fensterbänke in der Sonne, Heizkörpernähe und Fahrzeuge im Sommer sind keine Lagerorte, ebenso wenig feuchte Kellerräume.
  • Ladezustand: Für eine längere Lagerung empfiehlt das UBA, Akkus auf etwa die Hälfte zu laden und gelegentlich nachzuladen. Vollständig entladene oder dauerhaft voll geladene Akkus altern schneller.
  • Kurzschluss vermeiden: Lose Akkus einzeln verpacken oder die Kontakte abkleben; keine Metallteile in derselben Box.
  • Mengen begrenzen: Wer viele Geräte gleichzeitig lagert oder lädt, etwa in einem IT-Lager oder einem Ausgabeschrank für Laptops, sollte das mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Brandschutzbeauftragten abstimmen. Für solche Fälle gibt es Lade- und Sicherheitsschränke.

Warnzeichen erkennen und richtig reagieren

Ein beschädigter Akku kündigt sich häufig an. Typische Alarmzeichen sind Knistern, ein ungewöhnlicher Geruch, Rauch oder eine Verformung. Die DGUV nennt außerdem Wölbungen, Verfärbungen, auslaufende Flüssigkeit und Erwärmung als Hinweise auf eine Beschädigung. Im Büroalltag zeigt sich das etwa an einem Laptop-Touchpad, das sich plötzlich nach oben wölbt, oder an einem Gerät, das beim Laden ungewöhnlich heiß wird.

In diesen Fällen gilt:

  1. Ladevorgang beenden, sofern das gefahrlos möglich ist.
  2. Das Gerät nicht weiter benutzen und nicht öffnen.
  3. Den Akku oder das Gerät – nur wenn gefahrlos möglich – auf eine nicht brennbare Fläche legen, mit Abstand zu brennbarem Material, und beobachten.
  4. Die zuständige Stelle informieren (IT, Hausverwaltung, Brandschutzbeauftragte).

Brennt ein Akku, steht die eigene Sicherheit an erster Stelle: Raum verlassen, Tür schließen, Feuerwehr unter 112 alarmieren. Nach den Sicherheitshinweisen, die der DGUV-Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz veröffentlicht hat, sollen Brände kleinerer Akkus, etwa aus Laptops, nur von Brandschutzhelfern und auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung bekämpft werden; bei mehreren oder größeren Akkus ist die Feuerwehr zuständig. Das UBA weist darauf hin, dass die Feuerwehr Akkubrände mit viel Wasser löscht. Wichtig: Auch ein gelöschter Akku kann sich erneut entzünden.

Entsorgen: nie in den Restmüll

Alte Akkus und akkuhaltige Geräte gehören weder in den Restmüll noch in die Papier- oder Wertstofftonne. Das UBA empfiehlt:

  • Akkus, die sich zerstörungsfrei entnehmen lassen, vor der Entsorgung aus dem Gerät nehmen und getrennt sammeln.
  • Die Pole oder Kontakte mit Klebeband abkleben.
  • Beschädigte oder aufgeblähte Akkus in einem sicheren Behälter, etwa einer Dose mit Deckel oder mit Sand, zur Sammelstelle bringen und das Personal informieren.

Rückgabemöglichkeiten gibt es im Handel, der Batterien verkauft und Altbatterien kostenlos zurücknehmen muss, sowie auf kommunalen Wertstoffhöfen. Auch Onlinehändler sind zur Rücknahme verpflichtet; der Onlineshop Vapechamp nimmt etwa Altakkus in haushaltsüblicher Menge zurück – per Rücksendung mit kostenlosem Etikett (auf Anfrage), auch ohne vorherigen Kauf. Beschädigte oder aufgeblähte Akkus gehören allerdings nicht in ein Paket, sondern direkt zur Sammelstelle.

Für Unternehmen lohnt sich eine feste Regel: eine gekennzeichnete, nicht brennbare Sammelbox an einem zentralen Ort, die regelmäßig geleert wird. Bei größeren Mengen oder gewerblichen Altgeräten sollte vorab geklärt werden, ob der Wertstoffhof sie annimmt oder ob ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt wird.

Checkliste für das Büro

  • Lithium-Akkus sind in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt.
  • Nur Original- oder vom Hersteller freigegebene Ladegeräte im Einsatz.
  • Regelung für private Ladegeräte und Powerbanks besteht.
  • Netzteile und Ladegeräte sind in die regelmäßige Prüfung einbezogen.
  • Feste Ladeplätze auf nicht brennbarer Unterlage, nicht in Fluchtwegen, möglichst mit Rauchmelder.
  • Kein unbeaufsichtigtes Laden über Nacht oder am Wochenende.
  • Lagerung bei 10 bis 25 Grad, Ersatzakkus etwa halb geladen, Kontakte geschützt.
  • Beschäftigte kennen die Warnzeichen und wissen, wen sie informieren.
  • Brandschutzhelfer sind zum Thema Lithium-Akkus unterwiesen.
  • Nicht brennbare Sammelbox für Altakkus vorhanden, Pole werden abgeklebt.

Fazit

Lithium-Akkus sind aus dem Büro nicht mehr wegzudenken, und die meisten Geräte laufen über Jahre ohne Zwischenfall. Das Risiko liegt selten im Gerät allein, sondern in Gewohnheiten: dem billigen Ersatznetzteil, der Powerbank auf dem Polster, der Schublade voller loser Akkus. Wer Beschaffung, Ladeplätze, Lagerung und Entsorgung einmal sauber regelt und die Beschäftigten kurz unterweist, beseitigt die häufigsten Ursachen mit wenig Aufwand.

Über den Autor: Mustafa Celik ist Geschäftsführer der SOMUVA UG (haftungsbeschränkt) aus Lüdenscheid. Das Unternehmen betreibt den Onlineshop Vapechamp der SOMUVA UG und hat im Versandalltag täglich mit Lithium-Akkus in Kleingeräten zu tun.

Disclaimer: Diesen Blogbeitrag habe ich im Auftrag und im Namen der SOMUVA UG veröffentlicht.