T-Mobile, iPhone 3G und der unlautere Wettbewerb


Gestern ging es durch alle Gazetten: Sipgate hat zum Gegenangriff ausgeholt und mithilfe des Landgerichts Hamburg dafür gesorgt, dass T-Mobile nicht mehr mit dem Slogan werben darf, dass die Complete-Tarife des Apple-Handys freien Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate umfassen. Weil das einfach nicht stimmt, da muss man sich nur mal das Kleingedruckte der iPhone-Tarife ansehen.

Im Juristendeutsch nennt man das übrigens “unlauterer Wettberwerb” oder auch “Vortäuschung falscher Tatsachen” (nein, ich bin kein Jurist, kenne aber ein paar Grundbegriffe!). Doch neben der Sache mit der unlimitierten Datenflat, die keine ist, gibt es ein weitere Sache, die sich das LG Hamburg mal genauer ansehen könnte.

Ich spreche hier von dieser Seite, die T-Mobile extra für Bestandskunden eingerichtet hat. Dort steht folgende Zwischenüberschrift:

Kostenfreies Upgrade bereits ab 6 Monaten

Im ersten Moment könnte man ja denken, “wow, T-Mobile hat es eingesehen und vergrault seine Bestandskunden doch nicht mehr”. Beim Weiterlesen allerdings stellt sich ganz schnell eine große Ernüchterung ein, denn letztlich geht es darum, dass ich an ein iPhone 3G für 1 Euro herankomme, indem ich ein Familienmitglied für einen neuen Complete-Tarif werbe, mit dem er oder sie samt iPhone 2G in Zukunft telefonieren kann.

Nice try, T-Mobile!? Und was sagt Hamburg dazu?!


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  1. #1 von S1P am 4. August 2008 - 18:23

    Mal ganz abgesehen von der schon fast unverschämten Preispolitik muss man sich ebenso fragen, warum man sich für ein Handy unbedingt von einem Anbieter abhängig machen will.

    Das erinnert mich fast an die ersten Mobilfunkverträge die nicht selten auch etwas kunden unfreundlich ausgefallen sind.

    Ob T-mobile mit dieser Firmenpolitik wirklich wieder Marktanteile zurück gewinnen kann ?

  2. #2 von mhuelskoetter am 5. August 2008 - 9:08

    Das Gute an der iPhone-Geschichte für T-Mobile ist doch, dass es sich wohl weder positiv noch negativ auf die Geschäftszahlen auswirken wird. Aber wie man den Image-Schaden zu bewerten hat, ist eine andere Sache …

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